Allgemeine Geschäftsbedingungen der PREDATOR CONSULTING GmbH für die Durchführung von Beratungs- Planungs- und Organisationsarbeiten.

Stand: 15. Januar 2007    /   Seite 3

 

6. Gewährleistungsansprüche

Die Gesellschaft leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens jedoch zwei Jahre, Gewähr dafür, daß die Werk- oder Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen.

7. Haftung und Schadensersatz

Die Gesellschaft schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EURO 25.000,-. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

8. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen die Gesellschaft, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.